Die neue NRW-Corona-Schutzverordnung vom 23. April 2021 erfordert ab sofort im Bürgerbus das Tragen von Atemschutzmasken (FFP2-Mund-Nasen-Masken). Alltagsmasken (textile Mund-Nasen-Bedeckungen einschließlich Schals oder Tücher) genügen nach der neuen Verordnung nicht mehr. Das Fahrpersonal ist zum Anlegen einer Atemschutzmaske verpflichtet, wenn es zum direkten Kontakt mit den Fahrgästen kommt, beispielsweise bei der Hilfe während des Ein- und Aussteigens. Sollte ein Fahrgast seine FFP2-Atemschutzmaske vergessen haben, kann dieser eine Maske gegen einen Kostenbeitrag von einem Euro beim Fahrerpersonal erwerben.

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