Informationen für Fahrer/Innen
Bürgerbus fahren macht Spaß – und das nicht nur wegen der vielen Kontakte zu den Fahrgästen, die sich im Laufe der Zeit aufbauen. In den Bürgerbusvereinen herrscht ein reges Vereinsleben, eine gesellige Atmosphäre und ein besonderes Zusammengehörigkeitsgefühl.
Ohne die vielen ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer für den Bus sähe es in Wohngebieten und Ortsteilen mit der Mobilität schlecht aus. Bürgerbusfahrer „bewegen“ im wahrsten Sinne des Wortes, sie zeigen Engagement für die Menschen und für deren Bedürfnisse in der Gestaltung des öffentlichen Nahverkehrs.
Einen Bürgerbus kann jeder fahren, der mindestens 21 Jahre alt ist, einen Führerschein der Klasse 3 oder den entsprechenden EU-Führerschein Klasse B hat und über mindestens zwei Jahre Fahrpraxis verfügt. Zusätzlich müssen sich die Fahrer einem Gesundheitscheck im Gesundheitsamt unterziehen und das örtliche Bürgerbüro im Rathaus aufsuchen. Hier wird beantragt den Führerschein – sofern noch nicht geschehen – auf das EU-Format umzustellen, ein polizeiliches Führungszeugnis auszustellen und der Antrag für die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FGB) eingereicht. Die ausstellende Behörde ist die Führerscheinstelle des Kreises Coesfeld in Dülmen. Die Gebühren für diese Voraussetzungen der Beförderung von Fahrgästen werden vom Verein „Bürgerbus Lüdinghausen e.V.“ getragen.
Die Bürgerbusfahrer arbeiten nach einem Dienstplan, der auf ihre verfügbare Zeit abgestimmt ist. Je nach Lust und Laune sind die Ehrenamtlichen ca. zwei bis vier Mal im Monat im Einsatz, etwa bis zu fünf Stunden am Tag, vormittags oder nachmittags.
Alle Bürgerbusfahrer sind über die Berufsgenossenschaft des betreuenden Verkehrsunternehmens (RVM) wie ein üblicher Busfahrer versichert. Die persönlichen Voraussetzungen zur Personenbeförderung werden regelmäßig überprüft und folgen einem gesetzlichen Regelwerk. Sicherheit hat Vorrang.