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Der Bürgerbus
In Nordrhein-Westfalen sind Anfang des Jahres 2012 nach Angaben des Dachverbandes „Pro Bürgerbus NRW e.V.“ 103 Bürgerbusse im Einsatz. Die Idee setzt sich in den Städten und Gemeinden immer stärker durch, da Bürgerbusse eine günstige Lösung für viele Problemfälle in der mobilen Vernetzung von Gemeinden und in Städten darstellen. Allerdings ist dafür auch ein hohes Maß an Engagement und Kooperation erforderlich.
Zielsetzung des Einsatzes von Bürgerbussen ist, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auch in Rand- und Wohngebieten, in Orts- und Stadtteilen sowie zwischen Gemeinden zu gewährleisten, da wegen der häufig relativ geringen Nachfrage die wirtschaftliche Betriebsführung für Regionalverkehre (z. B. RVM) nicht gegeben ist. Die Ausdünnung des Angebotes reduziert die Anzahl potentieller Fahrgäste, die Mobilität sinkt. Benachteiligt sind häufig ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber auch junge Familien mit Kindern, die auf preiswerte Transportangebote angewiesen sind.
Der Bürgerbus war zunächst ein ganz normaler Linienverkehr auf einer konzessionierten Linie mit Fahrplan, Haltestellen und einem genehmigten Tarif und wird nach den Regelungen des Personenbeförderungsrechtes betrieben. Seit dem 6. November 2023 verkehrt er nach persönlicher Anforderung durch den Fahrgast per Telefon oder Selbstbuchungs-App. Das Besondere ist: Der Bürgerbus wird von ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern gefahren, die sich in einem Bürgerbusverein zusammenschließen und ihren öffentlichen Nahverkehr in die eigenen Hände nehmen. Die Fahrerinnen und Fahrer wechseln sich nach einem abgestimmten Dienstplan ab und fahren im Durchschnitt ungefähr 2- bis 4-mal im Monat.
Da dem konventionellen Linienverkehr keine Konkurrenz gemacht werden soll, beschränkt sich das Einsatzgebiet auf Bereiche, in denen ein Busverkehr nach den üblichen Maßstäben wirtschaftlich nicht tragfähig ist. Dementsprechend wird auch nur ein Fahrzeug mit maximal 8 Fahrgastplätzen eingesetzt. Dafür ist ein Personenbeförderungsschein erforderlich, der nach einem bestimmten Regelwerk beantragt werden kann.
An der Einrichtung eines Bürgerbusses sind immer mehrere Parteien beteiligt. Ein Bürgerbusverein stellt die ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrer und führt den Betrieb des Busses durch. Ein Verkehrsunternehmen sichert die verkehrsrechtliche Seite ab, hält die Konzession und stellt das Fahrzeug. Die Kommune schließlich erklärt sich zur Deckung der entstehenden Defizite bereit, betreut und koordiniert das Vorhaben.
Das Düsseldorfer Verkehrsministerium beteiligt sich mit Fördergeldern. Ein Bürgerbus kann demnach nicht einfach bestellt oder ausgeschrieben werden. Die Einrichtung eines Bürgerbusses setzt Gesprächsbereitschaft, persönliches Engagement und Überzeugung für die Sache voraus. Dafür entsteht in der Gemeinde ein aus der Bevölkerung heraus entwickeltes und getragenes Projekt zur Verbesserung der verkehrlichen Situation, mit dem die örtlichen Probleme von den Bürgern in die eigenen Hände genommen werden.
Durch das ehrenamtliche Engagement wird aber nicht nur eine erhebliche Kostenreduzierung erreicht. Viel wichtiger ist die Nähe zu den Fahrgästen, die persönliche Atmosphäre, der Spaß an der Sache. Der Bürgerbus wird von den Fahrgästen als „unser“ Bus erfahren. Zwischen Fahrern und Fahrgästen entwickelt sich eine persönliche Beziehung, wenn Fahrgäste zum Bahnhof, Wochenmarkt, Friseur oder zum Arzt gefahren werden. Dabei bietet der Bürgerbus meist noch ein sehr dichtes Haltestellennetz und kann auch kleinere Straßen im Ortsbereich bedienen, so dass eine sehr gute Quell-Ziel-Verknüpfung gewährleistet ist.
Dass der Bürgerbus vor allem in Nordrhein-Westfalen so erfolgreich ist, hängt auch mit der finanziellen Unterstützung durch die Landesregierung zusammen. Mit einem Festbetrag von 35.000 – 45.000 Euro werden die Anschaffung und der Umbau des Fahrzeuges gefördert, und mindestens alle sieben Jahre ist die Förderung eines Ersatzfahrzeuges möglich. Darüber hinaus erhält der Bürgerbusverein eine jährliche Organisationspauschale von 5.000 Euro, mit der die Aufwendungen für die Führung des Vereins, die Vereinsfeste, aber auch z. B. die Gebühren für die notwendigen Gesundheitsuntersuchungen bestritten werden können. Die laufenden Betriebskosten decken sich oft aus den Fahrgeldeinnahmen. Andernfalls gleicht die Gemeinde das Defizit aus, im Verhältnis zu den Kosten des herkömmlichen ÖPNV’s ein geringer Aufwand.
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In Nordrhein-Westfalen sind Anfang des Jahres 2012 nach Angaben des Dachverbandes „Pro Bürgerbus NRW e.V.“ 103 Bürgerbusse im Einsatz. Die Idee setzt sich in den Städten und Gemeinden immer stärker durch, da Bürgerbusse eine günstige Lösung für viele Problemfälle in der mobilen Vernetzung von Gemeinden und in Städten darstellen. Allerdings ist dafür auch ein hohes Maß an Engagement und Kooperation erforderlich.
Zielsetzung des Einsatzes von Bürgerbussen ist, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auch in Rand- und Wohngebieten, in Orts- und Stadtteilen sowie zwischen Gemeinden zu gewährleisten, da wegen der häufig relativ geringen Nachfrage die wirtschaftliche Betriebsführung für Regionalverkehre (z. B. RVM) nicht gegeben ist. Die Ausdünnung des Angebotes reduziert die Anzahl potentieller Fahrgäste, die Mobilität sinkt. Benachteiligt sind häufig ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber auch junge Familien mit Kindern, die auf preiswerte Transportangebote angewiesen sind.
Der Bürgerbus war zunächst ein ganz normaler Linienverkehr auf einer konzessionierten Linie mit Fahrplan,Haltestellen und einem genehmigten Tarif und wird nach den Regelungen des Personenbeförderungsrechtes betrieben. Seit dem 6. November 2023 verkehrt er nach persönlicher Anforderung durch den Fahrgast per Telefon oder Buchungs-App..Das Besondere ist: Der Bürgerbus wird von ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern gefahren, die sich in einem Bürgerbusverein zusammenschließen und ihren öffentlichen Nahverkehr in die eigenen Hände nehmen. Die Fahrerinnen und Fahrer wechseln sich nach einem abgestimmten Dienstplan ab und fahren im Durchschnitt ungefähr 2- bis 4-mal im Monat.
Da dem konventionellen Linienverkehr keine Konkurrenz gemacht werden soll, beschränkt sich das Einsatzgebiet auf Bereiche, in denen ein Busverkehr nach den üblichen Maßstäben wirtschaftlich nicht tragfähig ist. Dementsprechend wird auch nur ein Fahrzeug mit maximal 8 Fahrgastplätzen eingesetzt. Dafür ist ein Personenbeförderungsschein erforderlich, der nach einem bestimmten Regelwerk beantragt werden kann.
An der Einrichtung eines Bürgerbusses sind immer mehrere Parteien beteiligt. Ein Bürgerbusverein stellt die ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrer und führt den Betrieb des Busses durch. Ein Verkehrsunternehmen sichert die verkehrsrechtliche Seite ab, hält die Konzession und stellt das Fahrzeug. Die Kommune schließlich erklärt sich zur Deckung der entstehenden Defizite bereit, betreut und koordiniert das Vorhaben.
Das Düsseldorfer Verkehrsministerium beteiligt sich mit Fördergeldern. Ein Bürgerbus kann demnach nicht einfach bestellt oder ausgeschrieben werden. Die Einrichtung eines Bürgerbusses setzt Gesprächsbereitschaft, persönliches Engagement und Überzeugung für die Sache voraus. Dafür entsteht in der Gemeinde ein aus der Bevölkerung heraus entwickeltes und getragenes Projekt zur Verbesserung der verkehrlichen Situation, mit dem die örtlichen Probleme von den Bürgern in die eigenen Hände genommen werden.
Durch das ehrenamtliche Engagement wird aber nicht nur eine erhebliche Kostenreduzierung erreicht. Viel wichtiger ist die Nähe zu den Fahrgästen, die persönliche Atmosphäre, der Spaß an der Sache. Der Bürgerbus wird von den Fahrgästen als „unser“ Bus erfahren. Zwischen Fahrern und Fahrgästen entwickelt sich eine persönliche Beziehung, wenn Fahrgäste zum Bahnhof, Wochenmarkt, Friseur oder zum Arzt gefahren werden. Dabei bietet der Bürgerbus meist noch ein sehr dichtes Haltestellennetz und kann auch kleinere Straßen im Ortsbereich bedienen, so dass eine sehr gute Quell-Ziel-Verknüpfung gewährleistet ist.
Dass der Bürgerbus vor allem in Nordrhein-Westfalen so erfolgreich ist, hängt auch mit der finanziellen Unterstützung durch die Landesregierung zusammen. Mit einem Festbetrag von 35.000 – 45.000 Euro werden die Anschaffung und der Umbau des Fahrzeuges gefördert, und mindestens alle sieben Jahre ist die Förderung eines Ersatzfahrzeuges möglich. Darüber hinaus erhält der Bürgerbusverein eine jährliche Organisationspauschale von 5.000 Euro, mit der die Aufwendungen für die Führung des Vereins, die Vereinsfeste, aber auch z. B. die Gebühren für die notwendigen Gesundheitsuntersuchungen bestritten werden können. Die laufenden Betriebskosten decken sich oft aus den Fahrgeldeinnahmen. Andernfalls gleicht die Gemeinde das Defizit aus, im Verhältnis zu den Kosten des herkömmlichen ÖPNV’s ein geringer Aufwand.