Liebe Fahrerinnen und Fahrer des Bürgerbusses,
aufgrund einer aktuellen Situation weisen wir daraufhin, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Bürgerbus verpflichtend ist. Falls sich ein Fahrgast weigert eine Maske zu tragen, ist er/sie zunächst auf diese Verpflichtung hinzuweisen. Evtl. kann eine Maske aus dem Bürgerbus-Fundus angeboten werden. Wenn als Begründung für die Verweigerung einer Maske ein Attest vorgezeigt werden kann, ist dieses zu prüfen. Nur der Hinweis auf ein Attest genügt nicht. Falls kein Attest vorgezeigt werden kann, muss die Person aufgefordert werden, den Bürgerbus zu verlassen. Kommt sie dieser Aufforderung nicht nach, so ist das Ordnungsamt der Stadt Lüdinghausen während der Dienstzeiten (02591 926-145 oder 02591 926-147) oder die Polizei (110) zu informieren. Die Ordnungswidrigkeit wird dann mit einem Bußgeld von 150,- € geahndet. Der Bürgerbus ist nicht verpflichtet, den Liniendienst bis zur Lösung des Problems zu unterbrechen.
Mit freundlichen Grüßen,
Norbert Lütke Entrup Helmut Hugot